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Schwendische Ordnungen

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Schwendi-Turm

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Schwendische Ordnungen

Dort wo es angebracht und nach seiner Überzeugung nötig war „ soll man das alte reformieren und durch Zusätze verbessern“. So entstanden im Laufe der Zeit die „Schwendischen Ordungen“, die nach und nach in allen seinen Herrschaften angewendet werden sollen.

Er verbot  z. B. „ zu einem Wahrsager, Zauberer oder Teufelsbeschwörer zu laufen, oder sein Vieh mit sägen oder worten, beschwören zu lassen“

Ganz besonders hielt er es für notwendig auf die Einhaltung der guten Sitten zu achten. Interessant ist die Einführung einer Trinkordnung aus Kientzheim in allen seinen Herrschaften.

Besonders hervorzuheben ist die soziale Haltung Schwendis. In allen seinen Herrschaften gründete er Spitäler oder förderte bereits bestehende. Im Generalarchiv Karlsruhe befindet sich der „Stiftungsbrief des Kirchhofer Spitals vom 16. September 1578“

Um die Untertanen vor Wucher zu bewahren, musste das Leihen von Geld  durch die Herrschaft genehmigt werden. Es durfte nach seiner Anordnung  je 20 Gulden nur ein Gulden als Zins bezahlt werden.

Seine soziale Haltung beweist u. a. die Tatsache, dass Strafgelder jeweils dem Spitalfond zuflossen.

 

Trinkordnung von 1578

Es sind meist die Ärmsten, die in Wirtshäusern sitzen, derweil Weib und Kinder zu Hause Hunger leiden. Dafür riskiert man eine Strafe des Turms oder der Verweisung aus der Herrschaft.

Wirte und Stubenknechte haben um 9 Uhr ihre Lokale zu schließen. Bei Übertretung zahlen Wirt und Gast, je ein Pfund Rappen.

Die „gemeinen Stuben sollen gefeit sein. Wer frevelt mit Haar raufen oder Zucken (mit dem Messer) und Schlagen“, der zahlt doppelte Strafe und wandert in den Turm.

Zutrinken, Wettrinken oder Nötigung zum Trinken ist verboten, bei drei Pfund Rappen.

Wer sich volltrinkt, dass er auf der Straße liegen bleibt und Ärgernis gibt (das Genossene von sich gibt) zahlt ein Pfund Rappen und wird zwei Tage bei Wasser und Brot in den Turm gelegt.

Die Wirte dürfen keine leichtfertigen Leute und „gemeine Metzen“, länger als eine Nacht beherbergen, und müssen sie von den ehrlichen Leuten absondern, sonst gibt es zwei Pfund Rappen als Strafe.

 

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