Vereinigte Zünfte

Allgemeines zu den Vereinigten Zünften

Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts waren die Handwerker vor allem in Städten regelmäßig in Zünften organisiert.

Bei der Zunft handelte es sich um eine Zwangsgemeinschaft von Meistern, Gesellen und Lehrlingen eines oder auch mehrerer Handwerke, die wirtschaftliche Zielsetzungen mit sozialen und kultisch-religiösen Funktionen in sich vereinigte.

Den Meistern gehörten die Werkzeuge, sie hatten die finanziellen Mittel, um das für die Arbeit erforderliche Material zu kaufen. Meistens arbeiteten nur drei bis vier Gesellen oder Lehrlinge in den Handwerksbetrieben. Es waren Familienunternehmen, die Gesellen und die Lehrlinge wohnten im Haus des Meisters.

Zünfte  sind also eine  berufliche Vereinigung von  Handwerkern zur gegenseitigen Hilfe, zur Regelung der Ausbildung, der Arbeitszeit, der Produktion und des Absatzes.

Kultisch-religiöse Elemente des Zunftlebens äußerten sich in der gemeinsamen Teilnahme an Gottesdiensten, Prozessionen und Begräbnissen von Zunftmitgliedern, der Pflicht zur Lichterstiftung sowie auch in der rituellen Pflege eines althergebrachten Arbeitsbrauchtums.

In Kirchhofen gibt es Zunftladen der

    Leinenweberzunft
    Küferzunft
    Schumacherzunft mit Sattler und Gerber,
    Bauzunft mit Maurer, Zimmerleute, Schreiner, Schlossser und Steinhauer
    Schneiderzunft mit Frisör
    Von der Müller- und Bäckerzunft ist keine Lade vorhanden.

Die Zunftladen werden im Gasthaus Krone aufbewahrt.              20140207_104523

 

Neue Forschungen haben ergeben, dass die Zünfte in Kirchhofen älter sind als bisher angenommen wurde. Die Gründung der Zünfte muss anhand der vorhandenen Dokumente vor dem dreizigjährigen Krieg erfolgt sein.

Vom 09. November bis 24. Dezember 1625 wurden das Inventar und die im Schloss befindlichen Dokumente schriftlich festgehalten. In der Kanzlei des Schlosses in einem „getünchten“ Kasten befanden sich in der ersten Lade folgende Dokumente:

    Nr. 34 ein Extrakt auf Papier, der Beck-Ordnung (Bäckerordnung) 1564.

In der dritten Lade:

  • Nr. 11 Fünf Stück zusammengebundenen Metzger- und Fleischerordnungen vom Jahr 1575 bis 1580
  • Nr. 13 Zwei Schützenordnungen, die eine der Gesellschaft zu Kirchhofen und die andere zu Krozingen
  • Nr. 14 Ordnung der4 Bart- und Hosenstricker, ein erlass Sundgau und Breisgau Anno 1606
  • Nr. 15 Eine Müllerordnung von der Stadt Freiburg Anno1561
  • Nr. 16 Zwei Original Müllerordnungen in der Herrschaft Kirchhofen, von den Herren Johannitermeistern gefertigt Anno 1614
    Nr. 17 Zwei Original Bäckerordnungen von den Herren Johannitermeistern 1614
     

1665 trat die Weberzunft mit der Bitte an den Freiherrn Rudolf Heinrich von und zu Schauenburg, Pfandherr von Kirchhofen heran, eine neue Handwerksordnung zu bestätigen:

„da während des langwierigen Krieges in ihrem Handwerk allerhand Unordnung und Missbräuche wieder ihre vor diesem gehabte und in gedachten verderblichen Kriegsempörungen verlorene Handwerksordnung, wie Satzungen eingeschlichen sind…“

Mit dem langwierigen Krieg ist der dreizigjährige Krieg gemeint. Kirchhofen wurde am 18.05.1633 durch die Schweden zerstört und viele Dokumente gingen hierbei verloren.

 

Aus einem Brief des großherzoglichen Bezirksamt Staufen das Zunftwesen betreffend, finden wir 1852 folgendes:

1.Umfang der Zunftbezirke

Zum Zunftbezirk Kirchhofen gehören die Orte Kirchhofen, Ehrenstetten, Norsingen, Offnadingen, Pfaffenweiler

2. Einteilung der Zünfte und Gewerbe

Der Zunftbezirk Kirchhofen umfasst folgende Gewerbe

  • Die Küfer
  • Die Schneider
  • Die Müller und Bäcker
  • Die Schuster
  • Die Weber
  • Die Bauzunft wozu die Maurer, Zimmerleute, Schreiner, Schlosser und Steinhauer gehören
     

Aufgaben der Zunft

  • sie regelte den Zugang zum Handwerk und die Ausbildung vom Lehrling bis zum Meister
  • sie reglementierte auch Produktion und Absatz
  • sie griff beschränkend in den Wettbewerb ein
  • sie beaufsichtigte die einzelnen Betriebe
  • sie prüfte die gewerblichen Erzeugnisse
  • sie übte in allen Zunftangelegenheiten eine eigene Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder aus.
     

Die Leitung der Zunft lag in den Händen der Zunftmeister.
In den Zunftversammlungen  beschlossen die Mitglieder über die verschieden Zunftangelegenheiten.

Über Rechte und Pflichten der Zunft wurde 1717 von 13 Küfern eine neue Ordnung für die Küferzunft erlassen.

Nach Einführung der Gewerbefreiheit 1862 und die damit verbundene Auflösung der Zünfte, schlossen sich die jeweiligen Zunftmeister zu Vereinen zusammen. Nach Einführung der Innungen wurden die Meister zwischen 1908 und 1923 aufgefordert den Innungen beizutreten.

Deren Gründung in Deutschland auf das Handwerkergesetz von 1897 zurückzuführen sind. Das Reichsgesetz schuf die Voraussetzung für die Bildung der Kammern. In Freiburg entstand die Handwerkskammer 1901.

Die Einträge in den Zunftbüchern enden alle um die Jahrhundertwende 1890- 1910; denn die Aufgaben wurden von den Handwerkskammern übernommen.

 

Nicht nur für uns in Kirchhofen gilt, dass sich die Berufsbilder ständig verändern und neue Berufsbilder entstehen. So gibt es eine Reihe von Berufen, die neu entstanden sind und wir heute unter den Mitgliedern der Vereingten Zünfte auch Berufe finden, die es früher in der Zunft nicht gab z. B. Schornsteinfeger, Elektriker, Landwirtschaftsmeister, Gärtner usw.

Es ist bis heute Brauch geblieben, dass am 19. März, dem Gedenktag des Hl. Josef, Gottesdienst gefeiert wird und die Kirche mit allen Fahnen und Stangen geschmückt ist. Anschließend wurde im Gasthaus Krone die Zunftversammlung abgehalten.

Außerdem  hat sich folgendes Brauchtum erhalten: die Mitglieder der Vereinigten Zünfte nehmen an kirchlichen Festtagen wie Fronleichnam und dem Patrozinium Mariä Himmelfahrt, am 15. August mit ihren Fahnen und Stangen an der Prozession teil.
 

In der Krone

 

In Kirchhofen gibt es folgende Fahnen

Leinenweber
Küfer und Metzger
Schuhmacher und Sattler
Bauzunft
Schneider, Frisör
Müller, Bäcker und Wagnerinnung Ehrenstetten-Kirchhofen


St. Severinus
Hl. Urban
Hl. Crispinius
St. Josef
Hl. Homobonus
“Gott segne die christliche Arbeit”
kein spezieller Heiliger auf der Fahne
 

1834 / 1956
1734 / 1952
1834 / 1954
1833 / 1934
1834 / 1954
1901
 

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Zu jeder Fahne gehören zwei Zunftstangen

Mit der Entstehung der Zünfte entstanden die Zunftstangen, die als Demonstration des sich entwickelnden Selbstbewusstsein der Handwerker bei Prozessionen öffentlich gezeigt wurden.
Als Zunftstangen werden Prozessionsstangen bezeichnet, die mit einem Zunftzeichen gekennzeichnet sind z. B.: Brezel, Hammer, Hobel, Schere, Trauben…

Ebenso werden an Begräbnissen von Zunftmitgliedern die Fahnen und Stangen aus dem Schrank  geholt.

Strangenköpfe

G. Eckerle, Ch. Eckmann  2020

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